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Pensionskasse (BVG)
Die 2. Säule, auch Pensionskasse oder berufliche Vorsorge genannt, ergänzt die Leistungen der AHV/IV.
Sie wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG) geregelt. Zusammen mit der 1. Säule soll die 2. Säule dafür sorgen, dass der gewohnte Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten werden kann.
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